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Alle relevanten Auflagen gemäß den Anforderungen der primären und sekundären Ethikkommissionen werden erfüllt.

Primärvotum der Ethikkommission der Ärtzekammer Hamburg PV7078 vom 23.09.2019

Sekundärvoten der Ethikkommissionen folgender Ärztekammern liegen bereits vor:
Bayern
Berlin
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein
Rheinland Pfalz
Schleswig-Holstein
Westfalen Lippe

Weitere Sekundärvorten werden bei Bedarf beantragt.